BY | Bayerisches Modernisierungsprogramm
Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung und Erneuerung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Antragsberechtigt
- Eigentümerinnen und Eigentümer
- Erbbauberechtigte
- Nießbraucherinnen und Nießbraucher von Mietwohngebäuden
Förderbereich
Zweck der Zuwendung ist die Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum,
- die Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
- die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen,
- die Energie- und Wassereinsparung (Schonung von Ressourcen),
- die Minderung von Treibhausgas-Emissionen infolge einer Modernisierung,
- die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien,
- die Erhaltung und Wiederherstellung der städtebaulichen Funktion älterer Wohnviertel sowie
- allgemein die Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum durch ein allgemeines Belegungsrecht und durch Sicherstellung einer sozialverträglichen Miete nach der Modernisierung.
Förderart und -höhe
Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen und ergänzende Zuschüsse.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind das normalerweise bis zu 60 Prozent, in Einzelfällen bis zu 75 Prozent vergleichbarer Neubaukosten. Die förderfähigen Kosten müssen je Wohnung mindestens 5.000 € betragen.
Die Höhe des ergänzenden Zuschusses „Basis“ beträgt bis zu 300,00 € je Quadratmeter Wohnfläche. Für ein besonders nachhaltiges Vorhaben können Sie zusätzlich den Zuschuss „Nachhaltigkeit“ in Höhe von bis zu 200,00 € je Quadratmeter Wohnfläche bekommen.
Die ergänzenden Zuschüsse „Basis“ und „Nachhaltigkeit“ betragen jeweils maximal 25 Prozent des Darlehens.
Die Höhe der Gesamtförderung (Darlehen und ergänzende Zuschüsse) darf 100 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.