BE | Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung - Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme
Durch die Förderung der erstmaligen Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen soll ein Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz geleistet werden und die Umweltbelastung hinsichtlich Lärms und Schadstoffen gemindert werden.
Antragsberechtigt
- Hauptverwaltung, sowie deren nachgeordnete Behörden und Bezirksverwaltungen
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
- öffentliche und private Unternehmen
Förderbereich
- Die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen, z. B. von Eco-Management and Audit Scheme (EMAS gemäß Verordnung (EG) Nr. 1221/200916)
Förderart und -höhe
Die Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt grundsätzlich bis zu 40 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mindestens im Umfang von 60 v. H. sind öffentliche Mittel des Landes Berlin, des Bundes oder private Mittel aufzubringen. Die Förderung ist auf maximal 100.000 Euro begrenzt.