BE | Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung - Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme
In diesem Förderschwerpunkt werden Vorhaben rund um intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme am einzelnen Netzbestandteil oder in einem kleinräumigen Gebiet (Quartier) gefördert.
Antragsberechtigt
- Hauptverwaltungen, sowie deren nachgeordnete Behörden und Bezirksverwaltungen
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
- öffentliche Unternehmen
- Unternehmen und Unternehmenskooperationen
- Öffentliche und private Forschungseinrichtungen
Förderbereich
- Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung der vorhandenen Energieinfrastrukturen für Strom, Wärme (Abwärme), Gas und Mobilität (Sektorenkopplung unter Beachtung des Artikel 7 Abs. 1 h) der Verordnung 2021/1058);
- Investitionen in die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch (Digitalisierung, bspw. durch virtuelle Kraftwerke, u. a.);
- Investitionen in die Speicherung (Strom und Wärme) und Nutzung von sogenanntem Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien.
Förderart und -höhe
Die Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt grundsätzlich bis zu 40 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mindestens im Umfang von 60 v. H. sind öffentliche Mittel des Landes Berlin, des Bundes oder private Mittel aufzubringen.