Zum Hauptinhalt springen

BE | Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung - Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme

In diesem Förderschwerpunkt werden Vorhaben rund um intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme am einzelnen Netzbestandteil oder in einem kleinräumigen Gebiet (Quartier) gefördert.

Antragsberechtigt

  • Hauptverwaltungen, sowie deren nachgeordnete Behörden und Bezirksverwaltungen
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
  • öffentliche Unternehmen
  • Unternehmen und Unternehmenskooperationen
  • Öffentliche und private Forschungseinrichtungen
Berlin

Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme

Land Berlin

zum Programm

Förderbereich

  • Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung der vorhandenen Energieinfrastrukturen für Strom, Wärme (Abwärme), Gas und Mobilität (Sektorenkopplung unter Beachtung des Artikel 7 Abs. 1 h) der Verordnung 2021/1058);
  • Investitionen in die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch (Digitalisierung, bspw. durch virtuelle Kraftwerke, u. a.);
  • Investitionen in die Speicherung (Strom und Wärme) und Nutzung von sogenanntem Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien.

Förderart und -höhe

Die Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt grundsätzlich bis zu 40 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mindestens im Umfang von 60 v. H. sind öffentliche Mittel des Landes Berlin, des Bundes oder private Mittel aufzubringen.

zur Übersicht