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BEG – Einzelmaßnahme – Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) - Wohngebäude

Antragsberechtigt

Alle Investoren (z. B. Hauseigentümerinnen und -eigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden.

Bundesweit

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) - Wohngebäude

BAFA

zum Programm

Förderbereich

  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % aus Anlagen nach BEG EM TMA (technische Mindestanforderungen) Nummern 3.2 bis 3.7 und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt.
  • Anschluss an ein Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

Förderart und -höhe

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt mindestens 30 % der förderfähigen Ausgaben.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung nach Nummer 5.3 beträgt:

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

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