BEG – Einzelmaßnahme – Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) - Wohngebäude
Antragsberechtigt
Alle Investoren (z. B. Hauseigentümerinnen und -eigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden.
Förderbereich
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % aus Anlagen nach BEG EM TMA (technische Mindestanforderungen) Nummern 3.2 bis 3.7 und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt.
- Anschluss an ein Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
Förderart und -höhe
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt mindestens 30 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung nach Nummer 5.3 beträgt:
- 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.