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BEG – Einzelmaßnahme – Anlagentechnik (außer Heizung) - Nichtwohngebäude

Antragsberechtigt

Alle Investoren (z. B. Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden.

Bundesweit

Anlagentechnik (außer Heizung) - Nichtwohngebäude

BAFA

zum Programm

Förderbereich

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
  • Kältetechnik zur Raumkühlung
  • Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme

Förderart und -höhe

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für Nichtwohngebäude beträgt 500 € pro m² Nettogrundfläche und jährlich maximal 5 Millionen € pro Gebäude.

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