BEG – Einzelmaßnahme – Anlagentechnik (außer Heizung) - Wohngebäude
Antragsberechtigt
Alle Investoren (z. B. Hauseigentümerinnen und -eigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden.
Förderbereich
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
- Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme
Förderart und -höhe
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit der Beantragung eines Energieberaters über die Bundesförderung Energieberatung erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 % der förderfähigen Ausgaben (iSFP-Bonus). Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für Wohngebäude beträgt 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr. Die Höchstgrenze erhöht sich auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wurde.