BEG – Einzelmaßnahme – Gebäudehülle - Nichtwohngebäude
Antragsberechtigt
Alle Investoren (z. B. Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden.
Förderbereich
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Es werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind.
Förderart und -höhe
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für Nichtwohngebäude beträgt 500 € pro m² Nettogrundfläche und jährlich maximal 5 Millionen € pro Gebäude.