BEG – Einzelmaßnahme – Gebäudehülle - Wohngebäude
Antragsberechtigt
Alle Investoren (z. B. Hauseigentümerinnen und -eigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden
Förderbereich
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Es werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind.
Förderart und -höhe
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit der Beantragung eines Energieberaters über die Bundesförderung Energieberatung erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 % der förderfähigen Ausgaben (iSFP-Bonus). Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für Wohngebäude beträgt 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr. Die Höchstgrenze erhöht sich auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wurde.