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BEG – Einzelmaßnahme – Heizungsoptimierung - Nichtwohngebäude

Antragsberechtigt

Alle Investoren (z. B. Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden.

Bundesweit

Heizungsoptimierung - Nichtwohngebäude

BAFA

zum Programm

Förderbereich

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinie
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse

Förderart und -höhe

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Die Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz wird bei Nichtwohngebäuden begrenzt auf höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt i.d.R. insgesamt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.

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