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BEG – Einzelmaßnahme – Heizungsoptimierung - Wohngebäude

Antragsberechtigt

Alle Investoren (z. B. Hauseigentümerinnen und -eigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden.

Bundesweit

Heizungsoptimierung - Wohngebäude

BAFA

zum Programm

Förderbereich

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinie
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse

Förderart und -höhe

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit der Beantragung eines Energieberaters über die Bundesförderung Energieberatung erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 % der förderfähigen Ausgaben (iSFP-Bonus). Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für Wohngebäude beträgt 30.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr. Die Höchstgrenze erhöht sich auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wurde. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben.

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