BE | IBB Wohnraum modernisieren
Unterstützung von Immobilienbesitzenden bei Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus von Wohnimmobilien.
Antragsberechtigt
- kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Vermietende und Investierende
- selbstnutzende Eigentümerinnen und -eigentümer, auch im Rahmen einer "IBB WEG-Finanzierung" Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.
Förderbereich
- Verbesserung der Energieeffizienz in Form von energetischen Einzelmaßnahmen, z.B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik (u.a. Wärmepumpe) einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
- Einsatz von erneuerbaren Energien, z.B. Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas
- barrierereduzierende Maßnahmen, z.B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften
- allgemeine Instandsetzung und Modernisierung von Wohnraum, z.B. Veränderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung
- Erweiterung durch Aufstockung, Anbau und Ausbau
- sonstige Baumaßnahmen, z.B. Lärmschutz, Behebung von Kellerwasserschäden
Förderart und -höhe
- bis 100.000 € je Wohneinheit
- individuelle Ermittlung des effektiven Jahreszins
- Zinsbindung bis zu 20 Jahre, für Wohneigentümerinnen und -eigentümer bis zu 10 Jahre