BE | Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung - Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz
Zur Steigerung der Energieeffizienz im Land Berlin werden in diesem Förderschwerpunkt Vorhaben gefördert, die durch energieeffiziente, technologieoffene Lösungen zur Senkung der Emissionen klimaschädlicher Gase beitragen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen inkl. Großunternehmen und Unternehmenskooperationen
- Hauptverwaltungen, sowie deren nachgeordnete Behörden und die Bezirksverwaltungen,
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- öffentliche Unternehmen
- gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
Förderbereich
- Senkung der Emissionen klimaschädlicher Gase durch energieeffiziente, technologieoffene Lösungen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Unternehmen in folgenden Bereichen:
- Gebäudehülle/-technik, Gebäudeleittechnik;
- Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme/ Nutzung regenerativer Energien; Nutzung von Abwasser- und Abluftwärme, z. B. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung;
- Wasserstofftechnologie/ Brennstoffzellen, wenn der Wasserstoff mit Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird;
- Nutzung von Überschussstrom aus erneuerbaren Energien für Wärme;
- Kälte-/ Klimatechnologie;
- Kraft-Wärme-Kopplung;
- mit verbesserter Energieeffizienz einhergehende Verbesserung von Stoffstrom-/ Ressourceneffizienz;
- energieeffiziente Umgestaltung von Produktionsanlagen/ Produktionsprozesse (z. B. Kühl- und Wärmekonzepte in Bäckereien, Feinkost, u. a.);
- hocheffiziente und am Markt verfügbare Querschnittstechnologien (wie Antriebe, Motoren, Druckluft, Beleuchtung, Lüftung, IT).
- Im Rahmen des Förderschwerpunktes können auch integrierte Maßnahmen gefördert werden, die neben den o. g. Effizienzmaßnahmen auch folgende Punkte beinhalten können:
- Maßnahmen zur klimaneutralen Erzeugung, effizienten Nutzung und Einsparung von Energie;
- Unterstützung der Wärmeerzeugung/ Heizung (z. B. Solarthermie, Biogas, Geothermie) oder Stromerzeugung (z. B. Photovoltaik, Windenergie) aus erneuerbaren Energien und deren Zwischenspeicherung;
- Klimaaktive Vegetationsflächen an und um Gebäuden (z. B. naturbasierte Lösungen, Dach- und Fassadenbegrünung zur Adiabaten Kühlung; Regenwassernutzung/-versickerung; Sonnenschutz);
- Digitalisierung; intelligente Steuerungssysteme für Energieverbraucher im Gebäude;
- begleitende Gutachten und Studien.
Förderart und -höhe
Die Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt grundsätzlich bis zu 40 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mindestens im Umfang von 60 v. H. sind öffentliche Mittel des Landes Berlin, des Bundes oder private Mittel aufzubringen.