Zum Hauptinhalt springen

BE | Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung - Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz

Zur Steigerung der Energieeffizienz im Land Berlin werden in diesem Förderschwerpunkt Vorhaben gefördert, die durch energieeffiziente, technologieoffene Lösungen zur Senkung der Emissionen klimaschädlicher Gase beitragen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen inkl. Großunternehmen und Unternehmenskooperationen
  • Hauptverwaltungen, sowie deren nachgeordnete Behörden und die Bezirksverwaltungen,
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • öffentliche Unternehmen
  • gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
Berlin

Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz

Land Berlin

zum Programm

Förderbereich

  • Senkung der Emissionen klimaschädlicher Gase durch energieeffiziente, technologieoffene Lösungen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Unternehmen in folgenden Bereichen:
  • Gebäudehülle/-technik, Gebäudeleittechnik;
  • Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme/ Nutzung regenerativer Energien; Nutzung von Abwasser- und Abluftwärme, z. B. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung;
  • Wasserstofftechnologie/ Brennstoffzellen, wenn der Wasserstoff mit Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird;
  • Nutzung von Überschussstrom aus erneuerbaren Energien für Wärme;
  • Kälte-/ Klimatechnologie;
  • Kraft-Wärme-Kopplung;
  • mit verbesserter Energieeffizienz einhergehende Verbesserung von Stoffstrom-/ Ressourceneffizienz;
  • energieeffiziente Umgestaltung von Produktionsanlagen/ Produktionsprozesse (z. B. Kühl- und Wärmekonzepte in Bäckereien, Feinkost, u. a.);
  • hocheffiziente und am Markt verfügbare Querschnittstechnologien (wie Antriebe, Motoren, Druckluft, Beleuchtung, Lüftung, IT).
  • Im Rahmen des Förderschwerpunktes können auch integrierte Maßnahmen gefördert werden, die neben den o. g. Effizienzmaßnahmen auch folgende Punkte beinhalten können:
  • Maßnahmen zur klimaneutralen Erzeugung, effizienten Nutzung und Einsparung von Energie;
  • Unterstützung der Wärmeerzeugung/ Heizung (z. B. Solarthermie, Biogas, Geothermie) oder Stromerzeugung (z. B. Photovoltaik, Windenergie) aus erneuerbaren Energien und deren Zwischenspeicherung;
  • Klimaaktive Vegetationsflächen an und um Gebäuden (z. B. naturbasierte Lösungen, Dach- und Fassadenbegrünung zur Adiabaten Kühlung; Regenwassernutzung/-versickerung; Sonnenschutz);
  • Digitalisierung; intelligente Steuerungssysteme für Energieverbraucher im Gebäude;
  • begleitende Gutachten und Studien.

Förderart und -höhe

Die Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt grundsätzlich bis zu 40 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mindestens im Umfang von 60 v. H. sind öffentliche Mittel des Landes Berlin, des Bundes oder private Mittel aufzubringen.

zur Übersicht