HB | Modernisierungskredite für Mietwohnungen
Gefördert wird die energetische und barrierearme Modernisierung von Mietwohnungen mit mehr als zwei Mietwohnungen oder von Mietreihenhäusern. Durch eine Mietpreis- und Belegungsbindung entsteht bezahlbarer Wohnraum.
Antragsberechtigt
- Eigentümerinnen und -eigentümer von mehr als zwei belegungs- und mietbindungsfreien Wohnungen
Förderart und -höhe
- mit zinsverbilligten Darlehen
- Höhe bis zu 150.000 € je Wohneinheit und einem Kostenzuschuss von bis zu 35.000 €.
- Höchstens bis zu 80 v. H. der anerkannten Modernisierungskosten