Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.
Antragsberechtigt
- Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden;
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes;
- Nießbrauchsberechtigte;
- Mieterinnen und Mieter sowie Pächter.
- Diese und Nießbrauchsberechtigte sind nur antragsberechtigt, wenn sie eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben.
Förderbereich
Umfassende Energieberatung für Wohngebäude:
Dem Antragsteller ist in Form eines iSFP aufzuzeigen
- wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann oder
- wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau zu erreichen ist (systemische Sanierung).
Eine Energieberatung besteht mindestens aus
- der Datenaufnahme vor Ort,
- der Erstellung des iSFP,
- der anschließenden Aushändigung und Erläuterung (auch telefonisch, wenn der Beratungsempfänger zustimmt) des iSFP.
Förderfähig ist eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutsche Energie-Agentur (dena) unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet ist.
Förderart und -höhe
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung