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Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.

Antragsberechtigt

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden;
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes;
  • Nießbrauchsberechtigte;
  • Mieterinnen und Mieter sowie Pächter.
  • Diese und Nießbrauchsberechtigte sind nur antragsberechtigt, wenn sie eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben.
Bundesweit

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

BAFA

zum Programm

Förderbereich

Umfassende Energieberatung für Wohngebäude:

Dem Antragsteller ist in Form eines iSFP aufzuzeigen

  • wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann oder
  • wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau zu erreichen ist (systemische Sanierung).

Eine Energieberatung besteht mindestens aus

  • der Datenaufnahme vor Ort,
  • der Erstellung des iSFP,
  • der anschließenden Aushändigung und Erläuterung (auch telefonisch, wenn der Beratungsempfänger zustimmt) des iSFP.

Förderfähig ist eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutsche Energie-Agentur (dena) unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet ist.

Förderart und -höhe

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

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