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BW | Klimaschutz-Plus

Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von CO2-Emissionen im Gebäudebestand Baden-Württembergs durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Antragsberechtigt

Je nach Programmteil und Vorhaben:

  • Kommunen und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind,
  • selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechtes,
  • Unternehmen,
  • mehrheitlich kommunale Unternehmen, mit Ausnahme des kommunalen Anteils von weniger als 25 Prozent erfüllen,
  • Träger von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen, auch wenn sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen,
  • Kirchengemeinden,
  • eingetragene, gemeinnützige Vereine
  • gemeinnützige Stiftungen sowie
  • natürliche und/oder Personen.
Baden-Württemberg

Klimaschutz-Plus

L-Bank

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Förderbereich

Das Klimaschutz-Plus-Programm besteht aus den Säulen:

  • CO2-Minderungsprogramm: Unterstützt werden Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen aus den Bereichen energetische Sanierung und Einsatz regenerativer Energien zur Wärmeversorgung an Nichtwohngebäuden.
  • Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm: Ziel der Förderung ist es, weitere Klimaschutzaktivitäten durch Schaffung optimierter Strukturen, Qualifizierungsmaßnahmen sowie durch Bildung und Information anzureizen.

Förderart und -höhe

  • CO2-Minderungsprogramm: Die Förderung beträgt 50 € je Tonne eingesparten CO2-Ausstoßes, höchstens jedoch 30 % der förderfähigen Ausgaben. Weitere Zu- und Abschläge sowie Bonis sind möglich.
  • Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm: Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens. Sie erhalten einen Zuschuss in Form einer Anteils- oder Festbetragsfinanzierung.

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