BW | Klimaschutz-Plus
Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von CO2-Emissionen im Gebäudebestand Baden-Württembergs durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt
Je nach Programmteil und Vorhaben:
- Kommunen und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind,
- selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechtes,
- Unternehmen,
- mehrheitlich kommunale Unternehmen, mit Ausnahme des kommunalen Anteils von weniger als 25 Prozent erfüllen,
- Träger von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen, auch wenn sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen,
- Kirchengemeinden,
- eingetragene, gemeinnützige Vereine
- gemeinnützige Stiftungen sowie
- natürliche und/oder Personen.
Förderbereich
Das Klimaschutz-Plus-Programm besteht aus den Säulen:
- CO2-Minderungsprogramm: Unterstützt werden Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen aus den Bereichen energetische Sanierung und Einsatz regenerativer Energien zur Wärmeversorgung an Nichtwohngebäuden.
- Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm: Ziel der Förderung ist es, weitere Klimaschutzaktivitäten durch Schaffung optimierter Strukturen, Qualifizierungsmaßnahmen sowie durch Bildung und Information anzureizen.
Förderart und -höhe
- CO2-Minderungsprogramm: Die Förderung beträgt 50 € je Tonne eingesparten CO2-Ausstoßes, höchstens jedoch 30 % der förderfähigen Ausgaben. Weitere Zu- und Abschläge sowie Bonis sind möglich.
- Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm: Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens. Sie erhalten einen Zuschuss in Form einer Anteils- oder Festbetragsfinanzierung.