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BY | Bayerisches Energiekreditprogramm - Energiekredit Gebäude

Wenn Sie als Unternehmen, als Freiberuflerin oder Freiberufler Ihre Gewerbeimmobilie in Bayern energetisch sanieren oder ein energieeffizientes Betriebsgebäude errichten und eine Förderung auf Grundlage der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Nichtwohngebäude (BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein ergänzendes Darlehen erhalten.

Antragsberechtigt

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU
  • Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern
Bayern

Bayerisches Energiekreditprogramm - Energiekredit Gebäude

LfA Förderbank Bayern

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Förderbereich

Sie bekommen den „Energiekredit Gebäude“ für Maßnahmen wie

  • Neubau,
  • Sanierung,
  • Gebäudehülle,
  • Anlagentechnik,
  • Wärmeerzeuger

sowie für damit in Zusammenhang stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.

Förderart und -höhe

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 10 Millionen, jedoch bis zur Höhe der Differenz zwischen den von der BAFA beziehungsweise KfW als förderfähig anerkannten Kosten und der BEG-Förderung (Zuschuss- beziehungsweise Darlehensbetrag). Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

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