BY | Bayerisches Energiekreditprogramm - Energiekredit Regenerativ
Wenn Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler in ein Vorhaben zur Energieerzeugung erneuerbarer Energien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, deren Jahresumsatz EUR 500 Millionen nicht übersteigt,
- Genossenschaften (zum Beispiel Bürgerenergiegenossenschaften), erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine sowie rechtsfähige Stiftungen.
Förderbereich
Sie bekommen die Förderung für Neu- und Modernisierungsinvestitionen in
- eine Anlage zur Strom- oder Wärme-/Kälteerzeugung auf Basis von erneuerbaren Energien,
- Speichersysteme für Strom aus erneuerbaren Energien,
- Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden.
Sie bekommen die Förderung auch für Investitionsmaßnahmen, die der
- Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot (zum Beispiel betriebliches/überbetriebliches Lastmanagement, um flexible Lasten für das Stromversorgungssystem nutzbar zu machen) sowie
- Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration von erneuerbaren Energien in das Energiesystem dienen.
Förderart und -höhe
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt EUR 10 Millionen. Damit können Sie normalerweise bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben finanzieren. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000.
Die weiteren Förderkonditionen sind der Homepage des Förderträgers zu entnehmen.