BY | Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie
Das Kombi-Darlehen steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie einen Zuschuss oder ein Darlehen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Nichtwohngebäude oder BEG-Einzelmaßnahmen) oder einen ELR-Zuschuss für Ihr Vorhaben erhalten.
Antragsberechtigt
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe,
- größere mittelständische Unternehmen (GU), die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden
Förderbereich
- Neubau von Betriebsgebäuden
- Sanierung von bestehenden Betriebsgebäuden
- Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik bei bestehenden Betriebsgebäuden
- Vorhaben, die gleichzeitig eine Bundesförderung für Nichtwohngebäude (BEG oder KFN) erhalten
- Oder nur in der Variante KDM-FLEX: Vorhaben, die gleichzeitig eine ELR-Förderung erhalten (auch ohne Bundesförderung)
Förderart und -höhe
- Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss (Klimaprämie)
- Kredithöhe: 10.000 bis 25 Mio. €
- Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15, 20, 25 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–3
- Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre