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BY | Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz im ländlichen Raum bei Investitionen, die den Endenergieverbrauch in Ihren Gebäuden und technischen Anlagen deutlich senken. Das Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ basiert auf den Maßgaben der Bayerischen Regionalförderung (BRF) beziehungsweise der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Antragsberechtigt

  • kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz im ländlichen Raum
Bayern

Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“

zum Programm

Förderbereich

Gefördert werden folgende energieeffiziente Investitionsmaßnahmen:

  • technische Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik)
  • Sanierung von Gebäuden
  • Neubau von Gebäuden

Förderart und -höhe

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 5 Prozent auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionen für Energieeffizienz. Dabei gelten insgesamt folgende Höchstfördersätze:

  • 45 Prozent für kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW,
  • 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten.

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