BY | WEG-Modernisierungsprogramm
Wenn Sie als Wohnungseigentümergemeinschaft Ihr Gebäude modernisieren, instand setzen oder energieeffizient sanieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt
- kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz im ländlichen Raum
Förderbereich
Sie bekommen die Förderung für Baumaßnahmen, die nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) förderfähig sind.
Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung unter anderem für folgende bauliche Maßnahmen:
- Maßnahmen an Sanitärräumen beziehungsweise Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung und Fußböden sowie bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau (zum Beispiel Dachaufbau),
- Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit entsprechend DIN 18040-2 beziehungsweise Abbau von Barrieren (zum Beispiel Nachrüstung von Aufzügen, vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden),
- Verbesserung der Energieeffizienz unter Beachtung geltender baulicher Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) (zum Beispiel Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen),
- sonstige Baumaßnahmen (zum Beispiel Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung),
- Verbesserung der Außenanlagen (zum Beispiel Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen),
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen,
- Standard „Altersgerechtes Haus“,
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen,
- sonstige Instandsetzungen.
Förderart und -höhe
Sie bekommen die Förderung als Darlehen beziehungsweise als Vergünstigungen im Zinssatz bei Maßnahmen nach BEG WG und BEG EM.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 85 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
Ihr Investitionsvolumen muss normalerweise EUR 5.000 je Wohnung eines Gebäudes übersteigen.