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HE | Förderung Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien

Wenn Sie kommunale Nichtwohngebäude und Verwaltungsgebäude energetisch modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Antragsberechtigt

  • Antragsberechtigt nach diesem Programm sind die Städte und Gemeinden, die Landkreise sowie kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen
Hessen

Förderung Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien

Förderbank des Landes Hessen (WIBank)

zum Programm

Förderbereich

Gruppe 1: Baulicher Wärmeschutz

  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
  • Wärmedämmung der Kellerdecke, von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen
  • Ersatz der Fenster durch Wärmeschutzfenster
  • Ersatz von Außentüren durch Türen mit hohem Wärmeschutz

Gruppe 2

  • Anlagen zur effizienten Wärmebereitstellung
  • Brennwertkessel
  • Anlagen, die zur Deckung des Wärmeenergiebedarfs durch die anteilige Nutzung von Erneuerbaren Energien nach Maßgabe des GEG dienen, z. B. Solarkollektoren, Anlagen zur Nutzung von Biomasse, von Geothermie und Umweltwärme (Wärmepumpen), sowie Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen können nur bei einer gleichzeitig umfassenden energetischen Modernisierung gefördert werden. ·
  • Austausch von Heizungsumwälzpumpen 
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs
  • Einbau von Wärmespeichern zur Bereitstellung von Heizwärme
  • Einbau von intelligenten (smarten) Einzelraumregelungen
  • Einbau von Wärmemengenzählern

Gruppe 3: Sonstige Anlagentechnik

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit Tageslichtfunktion oder Ersatz dieser Einrichtungen
  • Modernisierung der Beleuchtungsanlage mittels hocheffizienter LED-Beleuchtung, andere hocheffiziente Beleuchtungstechniken in Sonderfällen nach Abstimmung
  • Einbau eines Stromspeichers 
  • Einbau von zusätzlichen Stromzählern

Förderart und -höhe

Die Förderhöhe richtet sich nach den in der Richtlinie aufgeführten Qualitätsstufen von umfassenden energetischen Modernisierungsmaßnahmen und Einzelmaßnahmen:

Stufe 1: Modernisierung mindestens auf einen KfW-Effizienzgebäude 100 Standard mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent

Stufe 2:  Modernisierung auf einen Neubaustandard nach GEG mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent

Stufe 3:  Modernisierung zum Passivhaus im Bestand oder Passivhaus im Bestand Plus Solar mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent

Stufe 4: Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent

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