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Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Antragsberechtigt

Gefördert werden private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, die eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten möchten. Der Start der Antragstellung erfolgt gestaffelt.

Derzeit sind antragsberechtigt:

  • Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) Einfamilienhäusern in Deutschland sind.
  • Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
  • Planmäßig ab Ende August 2024 sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland sind, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
Bundesweit

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

KFW

zum Programm

Förderbereich

Mit dem Zuschuss fördern wir den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf und die Installation von
    • solarthermischen Anlagen
    • Biomasseheizungen
    • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • wasserstofffähigen Heizungen
    • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie-effizienz
  • die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  • die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)

Förderart und -höhe

Für alle Antragstellenden:

  • 30 % Grundförderung
  • Plus 5 % Effizienz-Bonus für bestimmte Wärmepumpen
  • Plus 2.500 EUR Emissionsminderungszuschlag für bestimmte Biomasseheizungen

Zusätzlich für selbstnutzende Eigentümmerinnen und Eigentümer:

  • Plus 30 % Einkommensbonus (wenn zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal bis zu 40.000 Euro)
  • Plus 20 % Klima-Geschwindigkeits-Bonus (wenn Heizung in einem Bestandsgebäude ausgetauscht wird, obwohl dazu noch keine Verpflichtung besteht)

Die maximale Förderrate ist gedeckelt auf 70 %.

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