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HE | Energetische Förderung

Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung. Die geförderten Maßnahmen müssen dazu beitragen, die gesetzlich verankerten Ziele des Hessischen Energiegesetzes zur Umsetzung der Energiewende in Hessen zu erreichen. Sie müssen über die gesetzlich geforderten Mindeststandards hinausgehen, die gesetzlich vorgegebenen Energiebedarfs- beziehungsweise Umweltgrenzwerte unterschreiten und sollen eine Verringerung klimarelevanter Emissionen bewirken.

Antragsberechtigt

  • natürliche und juristische Personen
  • kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse
  • Energiedienstleistende (Kontraktoren).
Hessen

Energetische Förderung im Rahmen des HEG

Förderbank des Landes Hessen (WIBank)

zum Programm

Förderbereich

  • Investive kommunale Maßnahmen (§ 3 HEG)
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 5 HEG)
  • Innovative Energietechnologien (§ 6 HEG)
  • Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien (§ 7 HEG)
  • Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke (§ 8 HEG)

Förderart und -höhe

  • Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

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