HH | IFB-WEGfinanz
Vereinfachtes Verfahren für die Nutzung von zinsvergünstigten IFB-Krediten schon bei geringen Darlehenssummen. Der Verwalter koordiniert das unkomplizierte Verfahren von Modernisierungsarbeiten bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Antragsberechtigt
- Natürliche Personen, die Investitionsmaßnahmen an selbstgenutztem oder vermietetem Wohneigentum im Rahmen eines WEG-Beschlusses durchführen.
Förderbereich
Maßnahmen, die mit dem IFB-Modernisierungsdarlehen (Standard) gefördert werden, umfassen:
- Modernisierung und Instandsetzung, z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation
- Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau z. B. Dachaufbau
- Erweiterung durch Aufstockung oder Anbau / Ausbau, z. B. von Balkonen / Loggien
- Balkonsanierung
- Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Optimierung Wohnungszuschnitt
- Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten), z. B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen
- Verbesserung Energieeffizienz, z. B. Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
- Sonstige Baumaßnahmen, z. B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung, Sanierung von Abwasserkanälen einschließlich Dichtheitsprüfung Instandsetzungsmaßnahmen
Maßnahmen, die mit dem IFB-Modernisierungsdarlehen Energie gefördert werden, umfassen:
- Maßnahmen und Kosten, für die eine Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG – Zuschuss) beantragt wird, z.B.:
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder
- Einzelmaßnahmen sowie Baubegleitung
Förderart und -höhe
Darlehen von 5.000 € bis 35.000 € (je Wohnungseigentümer)
Das Angebot kann in Verbindung mit folgenden Programmen genutzt werden:
- IFB-Modernisierungsdarlehen (Standard) bis maximal € 25.000,00
- IFB-Modernisierungsdarlehen Energie bis maximal € 35.000,00
- KfW-Altersgerecht Umbauen (Programm 159) bis maximal € 25.000,00