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HH | IFB-WEGfinanz

Vereinfachtes Verfahren für die Nutzung von zinsvergünstigten IFB-Krediten schon bei geringen Darlehenssummen. Der Verwalter koordiniert das unkomplizierte Verfahren von Modernisierungsarbeiten bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Antragsberechtigt

  • Natürliche Personen, die Investitionsmaßnahmen an selbstgenutztem oder vermietetem Wohneigentum im Rahmen eines WEG-Beschlusses durchführen.
Hamburg

IFB-WEGfinanz

IFB Hamburg

zum Programm

Förderbereich

Maßnahmen, die mit dem IFB-Modernisierungsdarlehen (Standard) gefördert werden, umfassen:

  • Modernisierung und Instandsetzung, z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation
  • Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau z. B. Dachaufbau
  • Erweiterung durch Aufstockung oder Anbau / Ausbau, z. B. von Balkonen / Loggien
  • Balkonsanierung
  • Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Optimierung Wohnungszuschnitt
  • Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten), z. B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen
  • Verbesserung Energieeffizienz, z. B. Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen 
  • Sonstige Baumaßnahmen, z. B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung, Sanierung von Abwasserkanälen einschließlich Dichtheitsprüfung Instandsetzungsmaßnahmen

Maßnahmen, die mit dem IFB-Modernisierungsdarlehen Energie gefördert werden, umfassen:

  • Maßnahmen und Kosten, für die eine Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG – Zuschuss) beantragt wird, z.B.: 
  • Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder
  • Einzelmaßnahmen sowie Baubegleitung 

Förderart und -höhe

Darlehen von 5.000 € bis 35.000 € (je Wohnungseigentümer)

Das Angebot kann in Verbindung mit folgenden Programmen genutzt werden:

  • IFB-Modernisierungsdarlehen (Standard) bis maximal € 25.000,00
  • IFB-Modernisierungsdarlehen Energie bis maximal € 35.000,00
  • KfW-Altersgerecht Umbauen (Programm 159) bis maximal € 25.000,00

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