HH | Modernisierung von Mietwohnungen
Wer mehr als die Hälfte seiner Wohnungen in einem Hamburger Mietwohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten umfassend modernisieren möchte, der wird wahlweise mit Zuschüssen oder mit zinsvergünstigtem Darlehen mit laufendem monatlichem Zuschuss zzgl. optionaler Einmalzuschüsse sowohl für ausstattungsverbessernde als auch für energetische Maßnahmen unterstützt.
Antragsberechtigt
- Anträge können vom Eigentümer oder Erbbauberechtigten gestellt werden
Förderbereich
- Ausstattungsverbesserungen oder umfassende Modernisierungen, bei denen sowohl ausstattungsverbessernde als auch energetische Maßnahmen umgesetzt werden.
- Erweiterung durch Dachgeschossausbau und/oder Aufstockung zur Schaffung von neuen Wohnflächen und Wohnungen.
- Strukturellen barrierefreien Umbau
- Neubau und Modernisierung von Aufzugsanlagen
Förderart und -höhe
- Option 1 – Zuschuss: 50 % der maximal anerkannten förderfähigen Modernisierungskosten
- Option 2 – zinsvergünstigtes Darlehen mit laufendem monatlichem Zuschuss wahlweise über 10 oder 20 Jahre