Kommunen – Kredit (264)
Antragsberechtigt
- Kommunale Gebietskörperschaften,
- deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und
- Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
Förderbereich
Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten. Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, werden Maßnahmen der energetischen Sanierung gefördert, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für:
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
- die Nachhaltigkeitszertifizierung der Sanierung mit dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude".
Förderart und -höhe
- bis zu 10 Mio. Euro Kredit für Nichtwohngebäude
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
- bis zu 50 % Tilgungszuschuss
- zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung