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MV | Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweck­verbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffent­lichen Rechts und kommunale Landes­verbände Mecklenburg-Vorpommerns
  • Kirchen/Religions­gemeinschaften
  • Vereine, Verbände und Stiftungen
Mecklenburg-Vorpommern

Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

zum Programm

Förderbereich

  • Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
  • Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
  • Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen (z.B. energieeffiziente Außenbeleuchtung, intelligente/smarte Gebäudetechnik)
  • Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen

Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen.

Förderart und -höhe

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projekt­förderung als Anteilfinanzierung oder als Fest­betragsfinanzierung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gewährt. Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 25 %, 50 % oder 60 %. Eine Erhöhung bis maximal 70 % ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden.

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