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MV | Modernisierung von Wohnungen im Bestand

Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Form eines Darlehens zur Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum zur Verbesserung der qualitativen Wohnraum­versorgung der Bevölkerung sowie zur Unter­stützung der Stadtumbauprozesse und Sicherung stabiler Wohnungsmärkte.

Antragsberechtigt

  • Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein, die Eigentümer von mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebauten Grundstücken in Mecklenburg-Vorpommern sind. Der Erbbauberechtigte steht dem Eigentümer gleich.
Mecklenburg-Vorpommern

Modernisierung von Wohnungen im Bestand

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

zum Programm

Förderbereich

Zuwendungsfähig sind bauliche Modernisierungsmaßnahmen, die 

  • den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen,
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, 
  • nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken, sowie
  • Kohlendioxid-Emissionen reduzieren, 
  • der Sanierung von Wohngebäuden als Effizienzhaus dienen,
  • dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen dienen sowie.
  • der Nachrüstung von Personenaufzügen, Liften oder anderen mechanischen vertikalen Personenbeförderungssystemen dienen.  Instandsetzungskosten (Schönheitsreparaturen) werden ebenfalls mitfinanziert. Die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen müssen jedoch überwiegen.

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind auch

  • der Einbau von Smart-Home Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik sowie 
  • die Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität.

Förderart und -höhe

Das Darlehen beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.500 Euro je Quadratmeter (m²) Wohnfläche und ist auf einen Höchstbetrag von 120.000 Euro je Wohnung begrenzt.

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