MV | Modernisierung von Wohnungen im Bestand
Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Form eines Darlehens zur Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum zur Verbesserung der qualitativen Wohnraumversorgung der Bevölkerung sowie zur Unterstützung der Stadtumbauprozesse und Sicherung stabiler Wohnungsmärkte.
Antragsberechtigt
- Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein, die Eigentümer von mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebauten Grundstücken in Mecklenburg-Vorpommern sind. Der Erbbauberechtigte steht dem Eigentümer gleich.
Förderbereich
Zuwendungsfähig sind bauliche Modernisierungsmaßnahmen, die
- den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen,
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
- nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken, sowie
- Kohlendioxid-Emissionen reduzieren,
- der Sanierung von Wohngebäuden als Effizienzhaus dienen,
- dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen dienen sowie.
- der Nachrüstung von Personenaufzügen, Liften oder anderen mechanischen vertikalen Personenbeförderungssystemen dienen. Instandsetzungskosten (Schönheitsreparaturen) werden ebenfalls mitfinanziert. Die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen müssen jedoch überwiegen.
Zuwendungsfähige Maßnahmen sind auch
- der Einbau von Smart-Home Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik sowie
- die Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität.
Förderart und -höhe
Das Darlehen beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.500 Euro je Quadratmeter (m²) Wohnfläche und ist auf einen Höchstbetrag von 120.000 Euro je Wohnung begrenzt.