Zum Hauptinhalt springen

NI | Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)

Wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum bauen bzw. erwerben oder ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren wollen, unterstützt Sie diese Förderung bei verschiedenen Maßnahmen.

Antragsberechtigt

  • Natürliche Personen
Niedersachsen

Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)

NBank

zum Programm

Förderbereich

  • Neubau von Wohnraum einschließlich Erstbezug
  • Erwerb vorhandenen Wohnraums
  • Modernisierungsmaßnahmen
    • zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes
    • zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
    • zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser
    • zum Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation
    • bei denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (z. B. altersgerechtes bzw. barrierefreies Wohnen)
    • zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels
  • Energetische Modernisierung (Der Wohnraum muss nach der energetischen Modernisierung mindestens das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses 70 erreichen)
    • nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume,
    • Fenster und Außentürenerneuerung
    • Erneuerung von Heizungstechnik
    • Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger

 

Förderart und -höhe

  • Neubau/Erstbezug bzw. der Erwerb eines bestehenden Gebäudes
    • Darlehen bis zu 75.000 Euro; Die Beträge erhöhen sich
    • für jedes Kind 7.500 Euro
    • für jeden zum Haushalt gehörenden Menschen mit Behinderung 7.500 Euro
    • Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro
  • Modernisierung bzw. energetische Modernisierung eines bestehenden Gebäudes
    • Darlehen bis zu 85 % der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 75.000 Euro.
    • Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro

zur Übersicht