NI | Landesbürgschaft für den Wohnungsbau
Wenn Sie eine Bürgschaft zur Sicherung der Finanzierung im Wohnungsbau benötigen, unterstützt Sie diese Förderung.
Antragsberechtigt
- Investoren für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude
Förderbereich
Bürgschaften können übernommen werden für Darlehen:
- zur Schaffung von Wohnraum durch Wohnungsbau. Das gilt auch für den Ersterwerb von Wohnraum innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Fertigstellung.
- zur Modernisierung von Wohnraum, insbesondere zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung.
- für den Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung.
- zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen, auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel.
Förderart und -höhe
- Bürgschaften von mindestens 5.000 Euro
- Kosten einmalig: 2% des verbürgten Darlehens