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NI | Landesbürgschaft für den Wohnungsbau

Wenn Sie eine Bürgschaft zur Sicherung der Finanzierung im Wohnungsbau benötigen, unterstützt Sie diese Förderung.

Antragsberechtigt

  • Investoren für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude
Niedersachsen

Landesbürgschaft für den Wohnungsbau

NBank

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Förderbereich

Bürgschaften können übernommen werden für Darlehen:

  • zur Schaffung von Wohnraum durch Wohnungsbau. Das gilt auch für den Ersterwerb von Wohnraum innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Fertigstellung.
  • zur Modernisierung von Wohnraum, insbesondere zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung.
  • für den Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung.
  • zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen, auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel.

Förderart und -höhe

  • Bürgschaften von mindestens 5.000 Euro
  • Kosten einmalig: 2% des verbürgten Darlehens

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