NI | Landesbürgschaft WEG
Zur Sicherung von Darlehen an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bietet Ihnen das Land Niedersachsen die Landesbürgschaft WEG an.
Antragsberechtigt
- Wohnungseigentümergemeinschaften vertreten durch ihren vertraglich beauftragten Hausverwalter
Förderbereich
Bürgschaften für Darlehen zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum.
Förderart und -höhe
- 80% des Darlehensbetrages von max. 25.000 Euro je Wohneinheit; max. 20.000 Euro Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit
- Kosten einmalig: 2% des verbürgten Darlehens