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NI | Landesbürgschaft WEG

Zur Sicherung von Darlehen an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bietet Ihnen das Land Niedersachsen die Landesbürgschaft WEG an.

Antragsberechtigt

  • Wohnungseigentümergemeinschaften vertreten durch ihren vertraglich beauftragten Hausverwalter
Niedersachsen

Landesbürgschaft WEG

NBank

zum Programm

Förderbereich

Bürgschaften für Darlehen zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum.

Förderart und -höhe

  • 80% des Darlehensbetrages von max. 25.000 Euro je Wohneinheit; max. 20.000 Euro Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit
  • Kosten einmalig: 2% des verbürgten Darlehens

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