NI | Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern
Diese Förderung unterstützt Sie bei der Modernisierung sowie der energetischen Modernisierung von Mietwohnungen.
Antragsberechtigt
- Investoren, die Mietwohnungen modernisieren oder energetisch modernisieren wollen, die vor dem 01.02.2002 fertiggestellt worden sind.
Förderbereich
Modernisierungsmaßnahmen
- zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes
- zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
- zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser
- zum Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation
- bei denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (z. B. barrierefreies Wohnen)
- zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels
Hierbei handelt es sich um eine über eine Einzelmaßnahme hinausgehende bauliche Gesamtmaßnahme an oder in einem Wohngebäude mit dem Ziel, einen höherwertigen energetischen Standard zu erreichen. Dazu gehören insbesondere:
- nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume,
- Fenster und Außentürenerneuerung
- Erneuerung von Heizungstechnik
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger
Förderart und -höhe
Darlehen bis zu 75 % der durch die Modernisierung verursachten Kosten.