NI | Wärmepumpenquartiere
Mit diesem Programm wird in Ergänzung zu der Bundesförderung in ausgewählten niedersächsischen Wohnquartieren der Einbau von Wärmepumpensystemen mit einer Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Übertragungstechnik gefördert.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen aus Wohnquartieren: Wohnquartiere i. S. der Richtlinie sind solche, die die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN) über ein öffentliches Interessensbekundungsverfahren ermittelt hat
Förderbereich
Elektrische Wärmepumpensysteme mit einer Mess-, Steuerung-, Regelungs- und Übertragungstechnik sowie deren Einbau.
Förderart und -höhe
- Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung
- Fördersumme von 500 Euro bis maximal 7.250 Euro für die Wärmepumpe + max. 2.500 Euro für den Einbau der Messtechnik