Nichtwohngebäude – Kredit (263)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer
- Freiberuflich Tätige
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kommunale Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen
- Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohngebäuden erbringen
Förderbereich
Förderfähig ist die Sanierung von Nichtwohngebäuden, die nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
Als investive Maßnahmen werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden gefördert, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen.
Folgende Effizienzgebäude-Stufen werden gefördert:
- Effizienzgebäude Denkmal, Denkmal Erneuerbare Energien (EE) oder Denkmal NH
- Effizienzgebäude 70, 70 EE oder 70 NH
- Effizienzgebäude 55, 55 EE oder 55 NH
- Effizienzgebäude 40, 40 EE oder 40 NH Für „Worst Performing Building“ (WPB) wird für folgende Effizienzgebäude-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:
- Effizienzgebäude 70 EE WPB
- Effizienzgebäude 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
- Effizienzgebäude 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB
Förderart und -höhe
- Förderkredit ab 0,71 % effektiver Jahreszins
- bis zu 10 Mio. Euro Kredit für ein Effizienzgebäude
- weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss
- zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeits-zertifizierung