NW | Eigentumsförderung – Modernisierung
Fördert die Modernisierung von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
Antragsberechtigt
Für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen
Förderbereich
Es können alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden beantragt werden, durch die
- der Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig erhöht wird (z. B. Verbesserung der Barrierefreiheit, Verbesserung des Einbruchschutzes),
- Energie nachhaltig eingespart oder durch die das Klima nachhaltig geschützt wird,
- Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen,
- Wohnraum durch Um- und Ausbau neu geschaffen wird.
Instandsetzungskosten (Schönheitsreparaturen) werden ebenfalls mitfinanziert. Die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen müssen jedoch überwiegen.
Förderart und -höhe
Zinsgünstige Darlehen bis 220.000 € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen 30 Jahre