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NW | Förderung für Modernisierung von Wohnraum

Mit der Modernisierungsförderung besteht ein einfaches und attraktives Förderangebot der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, um die Sanierung von Mietwohnungen genauso wie von Eigentumswohnungen und Eigenheimen zu unterstützen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
Nordrhein-Westfalen

Förderung für Modernisierung von Wohnraum

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

zum Programm

Förderbereich

Gefördert werden die tatsächlich entstandenen Bau- und Baunebenkosten für Modernisierungsmaßnahmen, durch die

  • der Gebrauchswert des Wohnraums oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöht wird (beispielsweise durch Verbesserung der Barrierefreiheit, Verbesserung des Einbruchschutzes und des Sicherheitsempfindens, Ausstattung mit zeitgemäßer digitaler Infrastruktur, nachhaltige Verringerung des Wasserverbrauchs),
  • Endenergie und/oder nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart werden oder durch die das Klima nachhaltig geschützt wird,
  • Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen,
  • das Wohnumfeld aufgewertet wird,
  • Wohnraum durch Um-, Aus- oder Anbau neu geschaffen wird.

Neben den Baukosten können auch Baunebenkosten für Architekturleistungen und Energiegutachten gefördert werden.

Der Umbau aufgrund von Schwerbehinderung oder Pflegegrad wird besonders unterstützt. Auch Instandsetzungsmaßnahmen können gefördert werden, solange sie nicht den überwiegenden Teil der beantragten Maßnahmen ausmachen

Förderart und -höhe

Gefördert wird mit zinsgünstigen Baudarlehen in Höhe von bis zu 220.000 Euro je Wohnung oder Eigenheim. Alle anfallenden Bau- und Baunebenkosten für förderfähige Maßnahmen können über das Förderdarlehen finanziert werden. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.

Auf die Darlehen werden Tilgungsnachlässe (Teilschulderlass) von bis zu 55 Prozent gewährt. Die Höhe der Tilgungsnachlässe richtet sich unter anderem nach dem erreichten energetischen Zustand des Gebäudes, dem Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe und die Dauer der Zweckbindung.

Die Förderdarlehen sind für die Dauer von fünf Jahren ab Leistungsbeginn mit null Prozent und anschließend bis zum Ablauf der Zweckbindung mit 0,5 Prozent zu verzinsen.

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