NW | Mietwohnraumförderung - Modernisierung
Fördert die Modernisierung bestehender Mietwohngebäude und die Verbesserung des Wohnumfelds.
Antragsberechtigt
- Natürliche und juristische Personen
Förderbereich
Sie können das Förderdarlehen für alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld) beantragen, durch die
- der Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig erhöht wird (z. B. Verbesserung der Barrierefreiheit, Verbesserung des Einbruchschutzes),
- Energie nachhaltig eingespart oder durch die das Klima nachhaltig geschützt wird,
- Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen,
- das Wohnumfeld aufgewertet wird,
- Wohnraum durch Um- und Ausbau neu geschaffen wird.
Sonstige Instandsetzungen sind förderfähig, soweit sie gleichzeitig mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.
Förderart und -höhe
Zinsgünstige Darlehen bis 220.000 € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen wahlweise für 25 oder 30 Jahre sowie mit attraktiven Tilgungsnachlässen in Höhe von bis zu 55% des Darlehens.