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NW | Mietwohnraumförderung - Modernisierung

Fördert die Modernisierung bestehender Mietwohngebäude und die Verbesserung des Wohnumfelds.

Antragsberechtigt

  • Natürliche und juristische Personen
Nordrhein-Westfalen

Mietwohnraumförderung - Modernisierung

NRW.BANK

zum Programm

Förderbereich

Sie können das Förderdarlehen für alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld) beantragen, durch die

  • der Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig erhöht wird (z. B. Verbesserung der Barrierefreiheit, Verbesserung des Einbruchschutzes),
  • Energie nachhaltig eingespart oder durch die das Klima nachhaltig geschützt wird,
  • Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen,
  • das Wohnumfeld aufgewertet wird,
  • Wohnraum durch Um- und Ausbau neu geschaffen wird.

Sonstige Instandsetzungen sind förderfähig, soweit sie gleichzeitig mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.

Förderart und -höhe

Zinsgünstige Darlehen bis 220.000 € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen wahlweise für 25 oder 30 Jahre sowie mit attraktiven Tilgungsnachlässen in Höhe von bis zu 55% des Darlehens.

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