RP | Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden
Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden ist ein Schwerpunkt der Förderrichtlinie: Umfassende modellhafte, innovative und übertragbare Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden mit Schwerpunktsetzung auf die energetische Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Reduktion des Wärmeverbrauchs und die Umstellung auf Umweltwärme. Zielsetzung ist das Erreichen eines möglichst hohen Gebäudeenergieeffizienzstandards sowie eine signifikante Reduktion des Endenergiebezugs.
Es können nur Teilnahmeanträge im Rahmen der Zeitfenster der jeweiligen Fördercalls eingereicht werden. Derzeitig können vom 22.04.2024 bis 16.08.2024 Projektvorschläge eingereicht werden.
Antragsberechtigt
- kommunale Gebietskörperschaften und juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt oder deren Mitglied sie sind
Förderart und -höhe
- Mindestfördersumme muss 250.000 € betragen