RP | Modernisierung selbst genutzten Wohnraums
In diesem Programm wird die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum gefördert.
Antragsberechtigt
- Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums (Einkommensgrenzen sind zu beachten)
Förderbereich
Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen:
- barrierefreies Wohnen ermöglicht wird,
- die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird,
- der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird und/oder
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,
- die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglicht wird.
- Einen ausführlichen Überblick über förderfähige Maßnahmen finden Sie
Förderart und -höhe
- Darlehen beträgt für einen 4-Personenhaushalt max. 100.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 Euro erhöht werden
- Zinsfestschreibung 10, 15 oder 20 Jahre möglich
- Tilgungszuschuss bis zu 25 % möglich