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RP | Modernisierung selbst genutzten Wohnraums

In diesem Programm wird die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum gefördert.

Antragsberechtigt

  • Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums (Einkommensgrenzen sind zu beachten)
Rheinland-Pfalz

Modernisierung selbst genutzten Wohnraums

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

zum Programm

Förderbereich

Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen:

  • barrierefreies Wohnen ermöglicht wird,
  • die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird,
  • der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird und/oder
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,
  • die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglicht wird.
  • Einen ausführlichen Überblick über förderfähige Maßnahmen finden Sie

Förderart und -höhe

  • Darlehen beträgt für einen 4-Personenhaushalt max. 100.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 Euro erhöht werden
  • Zinsfestschreibung 10, 15 oder 20 Jahre möglich
  • Tilgungszuschuss bis zu 25 % möglich

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