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RP | Modernisierung vermieteten Wohnraums

Das Land Rheinland-Pfalz bietet zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eine Förderung der Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen an. Neben Modernisierungsmaßnahmen können Instandsetzungsmaßnahmen mitgefördert werden.

Antragsberechtigt

  • Eigentümerinnen/Eigentümer von Mietwohnungen
  • Dinglich Nutzungsberechtigte
Rheinland-Pfalz

Modernisierung vermieteten Wohnraums

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

zum Programm

Förderbereich

Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen:

  • barrierefreies Wohnen ermöglicht wird,
  • die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird,
  • der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird und/oder
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,
  • die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglicht wird.

Förderart und -höhe

  • Darlehen mit einer Darlehenshöhe von bis zu 175.000 Euro je Wohnung
  • Tilgungszuschuss von bis zu 45 % des ISB-Darlehens gewährt

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