RP | Modernisierung vermieteten Wohnraums
Das Land Rheinland-Pfalz bietet zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eine Förderung der Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen an. Neben Modernisierungsmaßnahmen können Instandsetzungsmaßnahmen mitgefördert werden.
Antragsberechtigt
- Eigentümerinnen/Eigentümer von Mietwohnungen
- Dinglich Nutzungsberechtigte
Förderbereich
Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen:
- barrierefreies Wohnen ermöglicht wird,
- die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird,
- der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird und/oder
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,
- die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglicht wird.
Förderart und -höhe
- Darlehen mit einer Darlehenshöhe von bis zu 175.000 Euro je Wohnung
- Tilgungszuschuss von bis zu 45 % des ISB-Darlehens gewährt