SH | IB.SH Immo Effizienzhaus
Mit diesem Darlehen kann die Immobilienfinanzierung ergänzt werden. Die Einhaltung energetischer Mindeststandards werden mit einem äußerst günstigen Zinssatz mit langfristiger Zinsbindung gefördert.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie
- Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind von der Förderung ausgenommen
Förderbereich
- Neubau oder Neubaukauf einer Immobilie in Schleswig-Holstein, die die energetischen Mindeststandards einhält. Sie muss bei Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) um mindestens 10 % unterschreiten.
- Kauf einer Immobilie in Schleswig-Holstein, die mindestens den Energiestandard Effizienzhaus-SH 100 einhält.
- Kauf mit Modernisierung einer Immobilie in Schleswig-Holstein, die innerhalb von 12 Monaten nach Vollauszahlung mindestens beim Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust den Standard Effizienzhaus-SH 100 erreicht.
Förderart und -höhe
- Ergänzungsdarlehen: 40 % der Gesamtkosten bis zu 150.000 € bzw. 200.000 € inkl. Aufstockungsbetrag
- Zinsbindung 15 Jahre