SH | Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen
Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist, die Energieeffizienz der geförderten öffentlichen Infrastrukturen zu erhöhen sowie dadurch deren CO2-Emissionen zu senken.
Die Förderung von Vorhaben zur energetischen Optimierung öffentlicher Infrastrukturen, Stätten der Jugendarbeit oder Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Antragsberechtigt
- im Bereich der Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung (einschließlich Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung) als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts unter hauptberuflicher Leitung, sofern sie nicht vorrangig gewerblich tätig sind
- im Bereich der Jugendstätten gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe
Förderbereich
Gefördert werden sollen Maßnahmen:
- zur Verbesserung der Effizienz der Energienutzung,
- zur Verbesserung der Wärmedämmung,
- zur Nutzung erneuerbarer Energien als untergeordneter Teil eines ganzheitlichen Optimierungskonzeptes, das auf die Verbesserung der Energieeffizienz ausgerichtet ist,
- zur Verbesserung der Energieeffizienz durch Demontage dezentraler Kohleöfen oder Nachtspeicherheizungen samt ihrer Infrastruktur, - zur Verbesserung der Energieeffizienz durch die Umrüstung der bestehenden Lüftungsanlagen auf energieeffiziente Lüftungsanlagen,
- zur strukturellen Verbesserung der Wärmeversorgung
Förderart und -höhe
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen über 200.000 Euro betragen
- Die Zuwendung aus dem EFRE beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Zuwendung von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben kann dann erfolgen, wenn entsprechende Landesmittel zur Verfügung stehen