SL | Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften
Es werden Investitionen von Wohnungseigentümergemeinschaften in die Modernisierung, die energetische Sanierung und barrierearme oder barrierefreie Modernisierung des Wohnungsbestandes finanziert.
Antragsberechtigt
- Wohnungseigentümergemeinschaften (unter Einbindung des Verwalters)
Förderbereich
- Alle Modernisierungsmaßnahmen rund um Ihr Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Finanziert werden auch, gemäß den technischen Mindestanforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen.
- Ebenso Investitionen in barrierearme oder barrierefreie Umbaumaßnahmen.
Förderart und -höhe
- Darlehen für die Wohnungseigentümergemeinschaft - ohne grundpfandrechtliche Besicherung
- umfasst bis zu 100 % der Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen, sowie für barrierearme und barrierefreie Umbauten
- 10 Jahre Zinsbindung bei bis zu 15 Jahren Kreditlaufzeit