SL | Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnraum
Erhöhen Sie nachhaltig den Gebrauchswert Ihrer Immobilie(n) durch Investitionen in die Modernisierung des Wohnraumes oder in bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser.
Antragsberechtigt
- Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an vermieteten Wohngebäuden
Förderbereich
- alle baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
- Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie und Wasser
- Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren zur Anpassung an Belange älterer oder behinderter Menschen
Förderart und -höhe
- Darlehen mit einer maximalen Kreditlaufzeit von 30 Jahren
- Tilgungszuschuss von bis zu 20 % möglich
- bis zu 80% der förderfähigen Kosten
- max. EUR 80.000,00 je Wohneinheit
- max. EUR 90.000,00 je Wohneinheit für Herstellung der Barrierefreiheit