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SL | Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnraum

Erhöhen Sie nachhaltig den Gebrauchswert Ihrer Immobilie(n) durch Investitionen in die Modernisierung des Wohnraumes oder in bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser.

Antragsberechtigt

  • Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an vermieteten Wohngebäuden
Saarland

Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnraum

Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)

zum Programm

Förderbereich

  • alle baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
  • Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie und Wasser
  • Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren zur Anpassung an Belange älterer oder behinderter Menschen

Förderart und -höhe

  • Darlehen mit einer maximalen Kreditlaufzeit von 30 Jahren
  • Tilgungszuschuss von bis zu 20 % möglich
  • bis zu 80% der förderfähigen Kosten
  • max. EUR 80.000,00 je Wohneinheit
  • max. EUR 90.000,00 je Wohneinheit für Herstellung der Barrierefreiheit

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