SL | Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum
Erhöhen Sie nachhaltig den Gebrauchswert Ihrer selbstgenutzten Immobilie durch Investitionen in die Modernisierung des Wohnraumes oder in bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen, unter Berücksichtigung bestimmter Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes
Förderbereich
- alle baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
- Änderung des Wohnungszuschnitts und der Funktionsabläufe
- Belichtung und Belüftung
- Allgemeiner Schallschutz
- Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung
- Sanitäre Einrichtungen und Installationen
- Erneuerung der Heizungsanlagen zur Minderung des CO2- und SO2-Ausstoßes, wenn die Heizanlage mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden
- Ersatz von Einzelöfen durch Sammelheizungen
- Einbau von Steuerungs- und Regeltechnik bei vorhandenen Sammelheizungen
- Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie und Wasser
- Einbau von Wärmedämmfenstern
- Verbesserung der Wärmedämmung von Fassaden, Dächern, Kellerdecken oder nicht ausgebauten Dachräumen (oberste Geschossdecke)
- Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umrüstung und Umstellung der Heizungsanlage (Einbau von Mess- und Regeltechnik, Wärmedämmung der Heizrohre)
- Anschluss an Fernwärmeversorgung
- Anlagen zur Wärmerückgewinnung
- Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biogasanlagen
- Einbau von Kalt- und Warmwasserzählern
- Kosten für Instandsetzungen, die durch Maßnahmen der Modernisierung verursacht wurden.
Förderart und -höhe
- zinsgünstiges Darlehen mit einer max. 30-jährigen Zinsbindung
- Zinssatz beträgt 1,0% p.a. nom. fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens.
- Tilgungszuschuss von bis zu 20 % möglich
- bis zu 80% der förderfähigen Kosten
- max. EUR 70.000,00 je Wohneinheit