Zum Hauptinhalt springen

Regulierung

Rechtsrahmen für Energieeffizienz durch Digitalisierung

Zahlreiche Gesetze und Verordnungen beeinflussen digitale Lösungen für mehr Energieeffizienz. Da kann es schwerfallen, einen Überblick zu wahren und auch Neuerungen im Blick zu behalten. Das KEDi möchte Sie dabei unterstützen und stellt auf dieser Seite einige wichtige Regelungen vor.

Energieeffizienzgesetz – der Rahmen der deutschen Effizienzpolitik

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) hat Deutschland seit Ende 2023 einen gesetzlichen Rahmen für die Energieeffizienzpolitik. Die Bundesregierung hat sich darin Ziele gesetzt, den Endenergieverbrauch und den Primärenergieverbrauch bis 2030 und 2045 zu senken (siehe Abbildung).

Das EnEfG verpflichtet Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Eine niedrigere Schwelle von 2,5 GWh gilt für die Erstellung von Umsetzungsplänen mit wirtschaftlichen Energieeinsparmaßnahmen. Die Maßnahmen entstammen entweder den Energie- oder Umweltmanagementsystemen oder den Energieaudits gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).

Lesen Sie dazu unser Factsheet Energiemanagementsysteme heben Datenpotenziale. In diesem  gehen wir u.a.auf die Regelungen zum Energieeffizienzgesetz ein. 



Hinweis: Aktivieren Sie bitte die Marketing-Cookies ,wenn Ihnen die Inhalte nicht angezeigt werden.

Optimierung von Heizungs- und Klimaanlagen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beinhaltet nicht nur die bekannte Verpflichtung zur Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energien in neuen Heizungen und Vorgaben zum Wärmeschutz, sondern auch Anforderungen zur Optimierung von Heizungs- und Klimaanlagen. So müssen Klimaanlagen mit einer Nennleistung über 12 kW gemäß §§ 74-78 mindestens alle zehn Jahre eine Inspektion durchlaufen. Einen Überblick über die neuen Regelungen finden Sie beim Gebäudeforum klimaneutral.

Neue Wärmepumpen müssen gemäß § 60a GEG seit Anfang 2024 nach einer vollständigen Heizperiode einer Betriebsprüfung unterzogen werden, sofern sie als Heizungsanlage in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen Nutzungseinheiten installiert werden. Die Heizungsprüfung soll alle fünf Jahre wiederholt werden, sofern die Wärmepumpe nicht einer Fernkontrolle unterliegt. Der festgestellte Optimierungsbedarf muss innerhalb eines Jahres umgesetzt werden.  

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024)

Einen Überblick über die neuen Regelungen erhalten Sie beim Gebäude­forum klimaneutral.

zur Website

Seit dem 1. Oktober 2024 gelten zwei weitere Paragrafen in diesem Kontext: Laut § 60b GEG müssen bestehende Heizungsanlagen künftig nach fünfzehn Jahren im Betrieb einer Heizungsprüfung und -optimierung unterzogen werden. Zudem ist gemäß § 60c GEG in neuen Heizungssystemen ein hydraulischer Abgleich durchzuführen. Beide Regelungen gelten ebenfalls nur für Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen Nutzungseinheiten.

Zu den §§ 60a-c GEG wird das KEDi in den kommenden Monaten ein Factsheet veröffentlichen. Sollten Sie zu diesen Paragrafen spezifische Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne. 

Gebäudeautomation

Eine Verpflichtung zur Gebäudeautomation für große Nichtwohngebäude beinhaltet § 71a GEG. Diese gilt ab einer Nennleistung der Heizungs- oder Klimaanlage über 290 kW. Für Bestandsgebäude beschränken sich die Vorgaben, die bis Ende 2024 umgesetzt sein müssen, im Wesentlichen auf Energiemonitoring. Neue Nichtwohngebäude müssen zudem über ein System für die Gebäudeautomation entsprechend Automatisierungsgrad B oder besser (gemäß DIN V 18599-11) verfügen und ein Inbetriebnahmemanagement durchführen. 

Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht über die kommenden Jahre eine Absenkung der 290-kW-Schwelle auf 70 kW vor. Zudem werden auch gewisse Automationsanforderungen an Wohngebäude gestellt. Diese Anforderungen müssen jedoch noch in deutsches Recht überführt werden.
 

Gebäuderichtlinie (EPBD) – Novelle 2024

Weitere Informationen zur Novellierung der Gebäuderichtlinie (EPBD) erhalten Sie beim Gebäudeforum klimaneutral.

zur Website

Zu § 71a GEG erarbeitet das KEDi derzeit ein Dossier, das voraussichtlich im Herbst 2024 veröffentlicht wird. Sollten Sie zu diesem Paragrafen spezifische Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne. 

Smart-Meter-Rollout

Der Smart-Meter-Rollout ist im  Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Das MsbG wurde 2023 mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) umfassend überarbeitet und beinhaltet nun klare Fristen für die Messstellenbetreiber, innerhalb derer sie intelligente Messsysteme einbauen müssen.

Grafische Übersicht zum zeitlichen Verlauf des Smart-Meter-Rollouts und zu damit in Zusammenhang stehenden Regelungen

Schauen Sie gerne in unser neues Dossier, wenn Sie mehr zu den Themen Smart Meter, dessen Funktionsweise und Mehrwerten sowie dem Smart-Meter-Rollout erfahren möchten.

Dossier

Smart Meter – Das Multitalent im Stromnetz

Lesen Sie alles zu den Grundlagen, Funktionsweise, Mehrwerten und dem Rollout des Smart Meters.

Gebäude und Industrieunternehmen als Teil des Stromsystems

Smart Meter ermöglichen eine Reihe von Anwendungen, die Gebäude und Industrieunternehmen stärker ins Stromsystem einbinden. Dazu gehören beispielsweise dynamische Stromtarife. Diese sind in § 41a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt und sollen ab 2025 für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Smart Meter angeboten werden. So werden Anreize geschaffen, den Stromverbrauch mit der Verfügbarkeit erneuerbarer Energien in Einklang zu bringen. 
Weitere Informationen zu dynamischen Stromtarifen erhalten Sie im SET Hub Bericht.

Zum 1. Januar 2024 ist außerdem die Festlegung der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG in Kraft getreten. Die sogenannte „netzorientierte Steuerung“ ermöglicht den Verteilnetzbetreibern die Leistungsaufnahme von Wärmepumpen, Klimaanlagen, Stromspeichern und Ladestationen für Elektroautos bei akuter Netzüberlastung zu dimmen. Da ein Mindestbezug garantiert ist, können die Anlagen während des Dimmens weiterbetrieben werden. Zu diesem Thema hat das KEDi ein Factsheet veröffentlicht, das erklärt, welche Hintergründe die Regelung hat, für wen sie gilt und was genau geregelt wird. 

§ 14a EnWG

Wir erklären das Wichtigste zur Festlegung der Bundesnetzagentur zur netzorientierten Steuerung: zum Nachlesen in unserem Factsheet oder zum Anschauen im Videomitschnitt unseres Webinars.

Mehr erfahren

Ihr Experte

Ihr persönlicher Kontakt

Gregor Jaschke

Seniorexperte Regulatorik | KEDi

E-Mail schreiben

zur Übersicht