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§ 14a EnWG

Netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG

Was beinhaltet die Regelung?

Abbildung: Welche Anlagen sind von § 14a EnWG betroffen?

Seit Anfang des Jahres gilt die Festlegung der Bundesnetzagentur zur netzorientierten Steuerung (§ 14a EnWG). Sie ermöglicht es Verteilnetzbetreibern, bei akuter Netzüberlastung bestimmte Anlagen zu dimmen, d.h. die Leistungsaufnahme auf einen gewissen Wert zu beschränken. Damit soll ermöglicht werden, dass der Ausbau der E-Mobilität und von Wärmepumpen trotz schleppenden Netzausbaus kurzfristig vorangetrieben werden kann. 
Betroffen sind neu eingebaute Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher und Klimaanlagen, sofern ihre Leistung über 4,2 kW liegt. Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor 2024 sind nur betroffen, wenn bereits in der Vergangenheit eine individuelle Verpflichtung nach § 14a EnWG geschlossen wurde. 

 

Schaubild mit dem Titel §14a EnWG
Factsheet

§14a Energiewirtschaftsgesetz

Unser Factsheet erklärt Ihnen die Hintergründe der Regelung, für wen sie gilt und was genau geregelt wird. PDF-Download (702 KB)

zum Download

Eine Mindestleistung von 4,2 kW soll jedoch stets verfügbar bleiben, sodass die Anlagen mit eingeschränkter Leistung weiterbetrieben werden können. Für größere Wärmepumpen oder Klimaanlagen ab 11 kW liegt die Mindestleistung höher, bei 40 % ihrer Netzanschlussleistung. Wenn mehrere Anlagen über ein Energiemanagementsystem gesteuert werden, kann eine gemeinsame Mindestleistung berechnet werden, die frei zwischen den Anlagen verteilt werden kann. 
Zur einfachen Berechnung der Mindestleistung mehrerer gemeinsam gesteuerter Anlagen kann das Excel-Tool des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) genutzt werden. Der Verbrauch aller anderen Geräte im Haushalt bleibt dabei unverändert und ist nicht von der Regelung betroffen.  

Der Verteilnetzbetreiber darf den Netzanschluss von 14a-Anlagen nicht mehr mit Verweis auf Netzengpässe verzögern oder ablehnen, denn ihm steht mit der netzorientierten Steuerung nun ein Werkzeug zur Verfügung, um mit solchen Engpässen umzugehen. Er muss auch weiterhin sein Netz bedarfsgerecht ausbauen. Anlagenbetreiberinnen und -betreiber erhalten im Gegenzug für ihre Teilnahme einen finanziellen Ausgleich durch reduzierte Netzentgelte.  

KEDi Webinar zu § 14a EnWG

Ausschnitt aus einem Graphic Recording zum § 14a EnWG. Es nennt die Punkte: Verbrauch optimieren, netzorientiere Leistungssteuerung und dynamische Stromtarife.
Ausschnitt aus: Graphic Recording zu § 14a EnWG

Am 19. Juni 2024 fand ein KEDi Webinar zu § 14a EnWG statt. Darin erklärte unser Regulatorik Experte Gregor Jaschke, zusammen mit Elvira Hinz, die wichtigsten Punkte der Regelung: 

  • Was sind die Hintergründe des § 14a EnWG? 
  • Für wen gilt die neue Regelung und was beinhaltet sie? 
  • Wie können Eigentümerinnen und Eigentümer der Anlagen profitieren?

Der Vortrag als PDF- Download (1.506KB)

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Videoaufzeichnung: KEDi Webinar | Netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG | 19. Juni 2024

FAQ

In diesem Abschnitt haben wir alle im Webinar gestellten Fragen für Sie aufbereitet und in drei Themengebiete gegliedert:

Die Bundesnetzagentur beantwortet auf ihrer Seite ebenso eine Auswahl häufig gestellter Fragen: Bundesnetzagentur.de

Welche Anlagen sind betroffen?

Anbindung der Anlagen und Steuerbarkeit

Finanzieller Ausgleich und zeitvariable Netzentgelte

Ihr Experte

Ihr persönlicher Kontakt

Gregor Jaschke

Seniorexperte Regulatorik | KEDi

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Fachartikel

Wenn Netzbetreiber dimmen dürfen

Lesen Sie hier den Fachartikel von Gregor Jaschke. Erschienen im Gebäude Energieberater, Ausgabe 05/2024. PDF-Download (1,93MB)

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