§ 71a Gebäudeenergiegesetz
Verpflichtende Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden
Für Nichtwohngebäude mit großen Heizungs- oder Klimaanlagen beinhaltet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Verpflichtung, ein „System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung“ einzuführen. Das KEDi erklärt die Regelung des § 71a GEG in zwei Dossiers – eines für Bestandsgebäude und eines für den Neubau. Auf dieser Seite fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen.
Am 23. Januar bieten wir Ihnen in unserem Webinar “§ 71a GEG – Gebäudeautomation: Was gilt aktuell?” die Möglichkeit sich mit unserem Experten Gregor Jaschke über die Regelung auszutauschen. Melden Sie sich jetzt an!
Webinar | § 71a GEG – Gebäudeautomation: Was gilt aktuell?
Zu Beginn des neuen Jahres bieten wir Ihnen die Gelegenheit an unserem kostenlosen Webinar "§ 71a GEG – Gebäudeautomation: Was gilt aktuell?" teilzunehmen. Unser KEDi Regulatorik Experte Gregor Jaschke informiert Sie über folgende Themenschwerpunkte:
- Was sind die Hintergründe des § 71a GEG?
- Für wen genau gilt die Regelung?
- Was genau beinhalten die Vorgaben?
- Welche Erweiterungen der Regelung sind schon absehbar?
Anschließend werden wir auf Ihre Fragen eingehen und zusammen diskutieren.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich jetzt zu unserem kostenlosen Webinar an. Wir freuen uns auf Sie!
Sie sind Energieeffizienz-Expert/-in? Dann lassen Sie sich die Teilnahme an unserem Webinar als Fortbildung anerkennen.
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit:
1 Unterrichtseinheit (Wohngebäude),
1 Unterrichtseinheit (Nichtwohngebäude) und
1 Unterrichtseinheit (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Veranstaltungsdetails: 23. Januar 2025 | 10:00 – 11:00 Uhr | Online via Zoom
Wozu dient die Regelung?
Energie- und Anlagenmonitoring sowie Gebäudeautomation haben ein erhebliches Energieeinsparpotenzial. Durch Energie- und Anlagenmonitoring werden Kenntnisse über den Anlagenzustand und die realen Energieverbräuche gewonnen und im nächsten Schritt Optimierungspotenziale identifiziert. Dadurch lassen sich häufig ohne größere Investitionen 10 bis 30 Prozent Energiekosten einsparen (s. PDF Seite 52 Hinweis zum Energiemanagement in öffentlichen Gebäuden des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen).
Eine Gebäudeautomation umfasst zusätzlich zum Monitoring auch die automatische Steuerung und energetische Optimierung der Gebäudetechnik. Schon bei moderater Automatisierung (von GA-Effizienzklasse C auf B) können Einsparungen von 20 Prozent der thermischen Energie sowie sieben Prozent der elektrischen Energie erreicht werden (laut DIN EN 15232).
Für wen und ab wann gilt die Regelung?
Von der Regelung betroffen sind Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der Klimaanlage über 290 kW. Auch kombinierte Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen sind eingeschlossen. Sofern es mehrere Heizungs- oder Klimaanlagen gibt, gilt dabei der Schwellenwert für die Summe der Heizungsanlagen oder der Klimaanlagen. Die Leistungen von Heizungsanlagen und Klimaanlagen werden jedoch separat betrachtet.
Die Regelung gilt sowohl für Bestandsgebäude als auch für den Neubau. Allerdings gelten unterschiedliche Anforderungen (siehe unten). Für die Einhaltung verantwortlich sind die Bauherrinnen bzw. Bauherren oder Eigentümerinnen bzw. Eigentümer des Gebäudes.
Ab wann gilt die Regelung?
Der Paragraf wurde zum 1. Januar 2024 ins GEG aufgenommen und gilt seither. Dabei sieht er für den Gebäudebestand eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2024 vor. Im Neubau gelten die Anforderungen für Gebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige ab 1. Januar 2024 gestellt wurde.
Bestandsgebäude: Welche Anforderungen gelten?
Für Bestandsgebäude muss ein Energie- und Anlagenmonitoring eingeführt werden. Mit digitaler Energieüberwachungstechnik sollen die Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie alle gebäudetechnischen Systeme kontinuierlich überwacht, protokolliert und analysiert werden. Dabei ist eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle zu nutzen.
Um Einsparpotenziale zu erkennen und zu heben, müssen Anforderungswerte an die Energieeffizienz des Gebäudes aufgestellt und Effizienzverluste vom System erkannt werden. Eine Person oder ein Unternehmen soll für das Gebäude-Energiemanagement beauftragt werden. Diese werden über mögliche Verbesserungen informiert und sollen die Energieeffizienz in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess steigern.
Gebäudeautomation im engeren Sinne ist für Bestandsgebäude nicht verpflichtend. Für bereits automatisierte Bestandsgebäude (Automatisierungsgrad B oder besser gemäß DIN V 18599-11: 2018-09) ist sicherzustellen, dass die unterschiedlichen gebäudetechnischen Systeme und Anwendungen miteinander kommunizieren können (Interoperabilität).
Mehr Details zu den Anforderungen an Bestandsgebäude sowie zu den übergreifenden Aspekten finden Sie in Teil 1 unserer Dossier-Reihe zu § 71a GEG.
Neubau: Welche Anforderungen gelten?
Im Neubau müssen die betroffenen Gebäude entsprechend Automatisierungsgrad B oder besser (gemäß DIN V 18599-11: 2018-09) ausgestattet werden. Dabei ist zu gewährleisten, dass die unterschiedlichen gebäudetechnischen Systeme und Anwendungen miteinander kommunizieren können (Interoperabilität). Zu den Anforderungen von Automatisierungsgrad B hat das KEDi ein ergänzendes digitales Beiblatt zum Dossier veröffentlicht.
Zudem ist ein technisches Inbetriebnahmemanagement durchzuführen, dass die Einregelung der gebäudetechnischen Anlagen beinhaltet. Dieses soll mindestens eine Heizperiode (für Anlagen zur Wärmeerzeugung) bzw. eine Kühlperiode (für Anlagen zur Kälteerzeugung) umfassen.
Mehr Details zu den Anforderungen an neue Gebäude finden Sie in Teil 2 unserer Dossier-Reihe zu § 71a GEG.
Abzusehende Ausweitung der Regelung
In der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) ist eine Ausweitung der Verpflichtung zur Gebäudeautomation bereits enthalten.
Diese ist bis Mai 2026 vom Gesetzgeber in deutsches Recht zu überführen.
Die abzusehenden Anforderungen sind im Zeitstrahl zusammengefasst.