Förderung & Regulatorik

Für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen durch Digitalisierung setzen Bund, Länder und Kommunen mit rechtlichen Anforderungen die Rahmenbedingungen. Gleichzeitig unterstützen sie Unternehmen bei der Umsetzung durch staatliche Förderung. Die folgende Seite gibt einen kurzen Überblick.
Außerdem finden Sie weiterführende Informationen zu den folgenden Themen:
Förderung
Für Investitionen in Energieeffizienz und Digitalisierung stehen Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen zahlreiche Förderprogramme zur Verfügung. Diese werden insbesondere auf Bundes- und Landesebene angeboten und sollen den Wandel zu einer klimafreundlichen, digitalen Energiezukunft unterstützen.
Ob als nicht rückzahlbarer Zuschuss oder als zinsgünstiger Förderkredit – viele Programme eröffnen finanzielle Spielräume für Projekte, die ohne Unterstützung nicht realisierbar wären. Dabei stehen sowohl einzelne Maßnahmen als auch umfassende Transformationskonzepte im Fokus.
Förderfähig: Energieeffizienz durch Digitalisierung
Im Industriebereich werden vor allem Maßnahmen gefördert, die zur Reduzierung des Energieverbrauchs beitragen. Wer frühzeitig prüft, welche Förderprogramme in Frage kommen, kann nicht nur Kosten sparen, sondern Projekte schneller und wirtschaftlicher umsetzen. Denn: Energieeffizienz durch Digitalisierung ist nicht nur sinnvoll – sondern wird auch aktiv unterstützt.
Förderfähig im Bereich Digitalisierung sind beispielsweise
- Installation und Einrichtung von digitaler Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR), Sensorik
- Energiemanagementsoftware: Erwerb der Erstlizenz, Einrichtung der Soft¬ware und der Messpunkte, Schulung zur Software
- sowie die Vernetzung von Produktionssystemen (Industrie 4.0).
Solche Technologien ermöglichen es, Industrieprozesse effizienter zu betreiben – und schaffen die Grundlage für eine kontinuierliche Optimierung des Energieeinsatzes.
Finden Sie Ihre passende Förderung
Um passende Fördermöglichkeiten schnell und einfach zu finden, bieten wir einen Förderwegweiser an. Mit Hilfe verschiedener Filterfunktionen lässt sich gezielt herausfinden, welche Förderprogramme für Sie relevant sind.
So erhalten Sie eine strukturierte Übersicht und können fundiert entscheiden, wie Sie Ihre Maßnahmen bestmöglich umsetzen und fördern lassen.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)
Das größte Bundesförderungsprogramm im Bereich Energieeffizienz für Unternehmen ist die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW). Das Förderprogramm besteht aus sechs Modulen, die unterschiedliche Technologien adressieren.
Unternehmen können für Investitionen in Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware Zuschüsse von bis zu 45 Prozent in Anspruch nehmen.
Eine Übersicht dieses Bundesförderprogramms finden Sie rechts zum Download.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Zahlreiche Gesetze und Verordnungen beeinflussen (digitale) Lösungen für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz. Da kann es schwerfallen, einen Überblick zu wahren und auch Neuerungen im Blick zu behalten. Das KEDi möchte Sie dabei unterstützen und stellt einige wichtige Regelungen vor.
Klimaschutzgesetz
Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) gibt die übergeordneten, nationalen Rahmenbedingungen für die Erreichung der Klimaschutzziele vor. Bis 2045 soll Deutschland Netto-Treibhausgasneutralität erreichen. Als Zwischenschritte sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent gesenkt werden.
Energieeffizienzgesetz – der Rahmen der deutschen Effizienzpolitik
Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) hat Deutschland seit Ende 2023 einen gesetzlichen Rahmen für die Energieeffizienzpolitik. Es setzt damit die Regelung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) u.a. zur Einführung von Energiemanagementsystemen, um. Dadurch kommen auf mehr Unternehmen als bisher neue Anforderungen hinzu.
Auf unserer Themenseite bzw. im Dossier “Energiemanagementsysteme heben Datenpotenziale” zeigen wir auf, welche Pflichten sich aus dem Energieeffizienzgesetz für Unternehmen hinsichtlich Energiemanagementsystemen ergeben und welche Unterstützung es für die Einführung eines Energiemanagementsystems gibt.
Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beinhaltet zahlreiche Vorgaben zur Gebäudehülle und zur Anlagentechnik, die auch Nichtwohngebäude - also Fabrikhallen, Bürogebäude etc. - betreffen. Auch hier spielen digitale Energieeffizienzlösungen eine wichtige Rolle.
In großen Nichtwohngebäuden ist ein Energie- und Anlagenmonitoring im Bestand vorgeschrieben, während im Neubau Gebäudeautomation erforderlich ist. Mit dem Monitoring können zudem die Anforderungen an die Optimierung von Heizungs- und Klimaanlagen erfüllt werden.
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Industrieunternehmen als Teil des Stromsystems
Smart Meter ermöglichen eine Reihe von Anwendungen, die Gebäude und Industrieunternehmen stärker ins Stromsystem einbinden. Dazu gehören beispielsweise dynamische Stromtarife. Diese sind in § 41a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt und sollen ab 2025 für Endverbrauchende mit Smart Meter angeboten werden. So werden Anreize geschaffen, den Stromverbrauch mit der Verfügbarkeit erneuerbarer Energien in Einklang zu bringen.
Eine weitere relevante Regelung enthält der § 14a EnWG (“netzorientierte Steuerung”). Verteilnetzbetreiber können die Leistungsaufnahme von Wärmepumpen, Klimaanlagen, Stromspeichern und Ladestationen für Elektroautos bei akuter Netzüberlastung dimmen. Dabei bleibt jedoch ein Mindestbezug stets garantiert.