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BY | Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“

Antragsberechtigt: Unternehmen

Förderbereich: Energieeffizienz, Energieeinsparung, Produktionsanlagen/-prozesse

Förderart und -höhe:

  • Zuschuss; bis zu 5 Prozent auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionen für Energieeffizienz
  • insgesamt gelten folgende Höchstfördersätze: 45 Prozent für kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW, 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten
Bayern

Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

zum Programm

Es werden u.a. Investitionsvorhaben gefördert, die mit einer signifikanten Reduzierung des Energieverbrauchs verbunden sind. Das Sonderprogramm ist Teil der bayerischen Regionalförderung, d.h. die Vorhaben müssen die Grundvoraussetzungen der Richtlinie BRF bzw. der GRW erfüllen.

Förderfähig sind u.a. Investitionen in Gebäude und technische Anlagen zur Steigerung der Endenergieeffizienz, z.B.:

  • Technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik:
    • Anschaffung bzw. Herstellung effizienterer Maschinen bzw. Anlagen, die mindestens 15 % weniger Endenergie verbrauchen als die bereits im Betrieb vorhandenen bzw. zu ersetzenden Maschinen, möglichst in Verbindung mit Prozessoptimierung und Wärmerückgewinnung
    • Austausch bestehender Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung) durch neue Anlagen, die mindestens 15 % weniger Endenergie verbrauchen
    • Anschaffung bzw. Herstellung von Anlagen zur Wärme-/Kälterückgewinnung, die einen Rückgewinnungsgrad von mindestens 70 % haben
       
  • Sanierung von Gebäuden
  • Neubau von Gebäuden

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